Ich darf noch mal auf den Beitrag in diesem aktuellen Thread hinweisen:
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Wenn dein Boot neuer ist als 6 Monate, ist es ein Fall der Sachmängelgewährleistung: Der Verkäufer soll nachbessern oder (wenn dies nicht möglich ist) ein anderes Boot liefern oder das Boot zurücknehmen und den Kaufpreis zurückzahlen.
klaus