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Alt 27.08.2009, 08:54
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KlausB KlausB ist offline
Wieder zerlegbar unterweg
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Boot Infos

Hallo Arthur,

bei einem brandneuen Boot darf das nicht passieren!

Das ist kein Garantiefall (bei der Garantie könnte man irgendwie argumentieren, dass DU für den Schaden verantwortlich wärst), sondern ein Fall der Sachmängelgewährleistung.

Und da das Boot noch keine 6 Monate alt ist, nimmt das Gesetz an, dass der Fehler (Schadhaftigkeit der Bodenbretter) schon bei der Übergabe des Bootes an Dich vorhanden war. Etwas anderes müsste der Verkäufer beweisen.

Ansprechpartner für Dich ist der Verkäufer, nicht der Hersteller.

Klaus
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Viele Grüße aus Passau

Klaus

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