@ ferdi
vorsichtige kleine korrektur,...
wasserstrassen: donau, donaukanal, march, enns, traun.
sind 5!
und jetzt bin ich schon nichtmehr ganz so sicher:
donau uneingeschränkt,
donaukanal sportboote april bis oktober, nur stromaufwärts max 20 kmh, überholen von kommerziellen verboten.
march fahrverbot für private (ja aber trotzdem wasserstrasse, hat was mit der hoheitsverwaltung durch den bund zu tun)
enns bis zum ennshafen (ich glaub der ist auf km 2)
traun und da bin ich jetzt am unsichersten, ich glaub bis km 8
das war jetzt die vollständige, und hoffentlich richtige aufstellung!
prost!
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