Wenn 15 PS die Obergrenze sind, ist das so... dann kannst Du nicht einfach 20 PS dranhängen. D.h., Du kannst das zwar schon, aber das Wasserschiffahrtsamt wird Dir die 20 PS nicht in die Bootspapiere eintragen, und deine Haftpflichtversicherung wird im Schadensfall die Regulierung verweigern.
Also bleib bei 15 PS und versuch, einen gebrauchten Zweitakter zu bekommen, weil der doch deutlich leichter ist als ein 4-Takter, und deiner Bootsgröße eher angemessen ist und auch beim Transport des zerlegten Bootes einfacher zu händeln ist.
Klaus
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Viele Grüße aus Passau
Klaus
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