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Alt 01.10.2009, 16:54
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DieterM DieterM ist offline
In Memoriam
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Boot Infos

Hallo Freunde,
Vorsicht ist geboten, und nicht immer mögen die Italiener die Überführung auf ihrem Kennzeichen, was sie bevollmächtigen müssen im Kaufvertrag. Danach wird die Trailer Zulasssung bei der deutschen oder österreichischen Zulassung gelöscht und amtlich intern nach Italien zurückgemeldet. Innerhalb der EU darf ein Fahrzeug nicht an zwei Stellen gleichzeitig zugelassen sein.

Daher erfolgt in der letzten Zeit immer mehr die Abholung in Italien mit einer Kurzzeit-Überführungs-Nummer, so nach A wie auch nach D. Dann verpflichtet sich der Verkäufer die Trailer-Zulassung in Italien kurzfristig abzumelden und diese Dokumente dem Käufer per Einschreibpost nachzusenden für seine einheimische Zulassung. Manchmal ist die Abmeldung schon erfolgt, und die Dokumente vom Trailer können gleich mitgegeben werden.

Für manch einen ist dies Neuland und auch Zweifel kommen auf, was verständlich ist. Hinzu kommt das deutsche Zulassungsämter hier auch nicht immer korrekte Auskünfte geben, weil hier das Wissen fehlt. Aber nach 40-bis 50 Booten, die bereits aus Italien geholt wurden in den letzten Jahren spricht etliches dafür, da besonders im italienischen Gebrauchtmarkt für Festrumpfschlauchboote das Angebot riesig ist, wenn auch nicht alle Angebote immer ganz korrekt formuliert werden.

Die gebräuchlichste Formulierung bei italienischen Angeboten ist immer wieder "comme nuovo" oder "pochissime hori", und das für Schrottleichen!

Hier noch der erforderliche Text im Kaufvertrag mit den Bevollmächtigungen für die Überführung mit dem italienischen Kennzeichen:

Für die Überführung bevollmächtigt der Verkäufer den Käufer den Trailer mit der italienischen Zulassung in sein Heimatland zu überführen.
Nachdem der Käufer in sein Heimatland zurückgefahren ist, verpflichtet er sich die Nummerschildern und die Unterlagen des Trailers unverzüglich dem Verkäufer per Einschreibpost zurückzusenden. Auf diese Weise wird der Verkäufer den Trailer aus dem italienischen Kraftfahrzeugregister (PRA), wegen Ausfuhr ins Ausland, löschen dürfen. Der Verkäufer verpflichtet sich die Bestätigungsanlage des beendeten Trailerlöschungsverfahrens sofort dem Käufer zu senden.

Geändert von DieterM (01.10.2009 um 17:20 Uhr)
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