Hinweis zur deutschen Rechtsprechung:
Wenn Ihr Euer nationales Händlerkennzeichen im Ausland an einem dort zuletzt zugelassenen Fahrzeug montiert (häufigster mir bekannter Fall: ein deutsches Auto wird mit österr. blauen Händler-Kennzeichen in Deutschland gekauft und überführt) dann wird ein österr. Verwaltungsakt (die Zulassung) auf deutschem Hoheitsgebiet durchgeführt und damit in die Souveränität des deutschen Staates eingegriffen.
Strafbar als Kennzeichenmißbrauch (§22 StVG)
Ob Italien eine ähnliche Rechtsnorm hat, ist mir nicht bekannt.
Ich will auch keine Diskussion über den Sinn und und Unsinn dieser Vorschrift lostreten, sondern nur einen Hinweis geben.
Montiert ihr bsp. das österr. Händlerkennzeichen in NL und fahrt durch Deutschland - problemlos (in Deutschland)
Grüße
Marcus
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