Ich kenn jetzt das Gerät nicht, aber wenn es ein Gerät für den Bootssport ist, dürfte das nicht passieren.
Dann fehlt dem Gerät eine zugesicherte Eigenschaft und es handelt sich um einen Sachmangel. Und jetzt folgt der obligatorische Hinweis auf den Unterschied zwischen Sachmängelgewährleistung und Garantie...
Klaus
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Viele Grüße aus Passau
Klaus
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