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Alt 13.10.2009, 18:28
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Boot Infos

Zitat:
Zitat von altex Beitrag anzeigen
Hallo Schlauchbootfreunde,

Lustige Geschichte
Hab grade mit dem TÜV bzw. Landesregierung telefoniert bez. Trailertypisierung für Österreich. Da brauche ich noch Begrenzungsleuchten nach vorne (weil Breite des Hängers über 1800). Ist ja kein Problem soetwas nachzurüsten. Aber bei den Fotos die für die Genehmigung gemacht werden, darf das Boot NICHT am Trailer sein
Ich weds einfach für das Foto einstweilen bei mir in den Pool slippen
Nein, Spaß beiseite! Irgendetwas wird mir schon einfallen, und wenn ichs mit unserem FF Kran weghebe für ein Foto, aber ein gewisser Aufwand ist das schon
Aber irgendwie machts Spaß ein Skipper zu sein .
Und das schon bei der Anmelderei.

Viele Grüße, Christian
Euer TÜV ist ja noch schlimmer wie der bei uns in Bayern

bei meinem aus Italien eingeführten Ellebi Trailer wollten die unbedingt ein Wiegeprotokoll bezüglich dem Leergwicht für den Trailer ohne Boot.
Wiedervorführung erforderlich.Nachdem ich einen auf "Dicke Hose" gemacht habe und beim zweiten Mal gesagt habe ich komme mit Wiegeschein für Gesamtpaket und einem Daten-Verkaufsblatt von Ellebi mit Leergwicht vom Trailer mit sonst nix mehr, ging es auf einmal doch mit dem Eintragen.

Und jetzt der Hammer.....was meint ihr was im KFZ Schein steht:

Gesamtgewicht 1500 kg / Leergwicht Trailer 375 kg / Zuladegewicht 1150 kg brauche ich nix mehr dazu schreiben ,oder?

Hauptsache einmal Wiedervorführung und Nachzahlegebühr.

Ach so , dann habe ich noch festgestellt, daß statt 120 kg Stützlast wie auf der Datenplakette eingestanzt, im Schein nur 100 kg eingetragen wurde

Nächster Streitpunkt, ich meine für Ellebi Trailer mit progressives Federbein und Stoßdämpfer darin, müßte ohne Probleme die 100 er Zulassung drin sein.
Pustekuchen....jetzt brauch ich erst mal wieder ein Papier von Ellebi.

Fazit: Der dt. TÜV Ingenieur wurde seiner Eigenverantworlichkeit beraubt und darf nur noch eintragen, wenn es irgendwo "scharz auf weiss " steht.Entscheidungen im Rahmen seiner Zuständigkeit, traut sich keiner mehr zu treffen
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LG Ralf

...anerkannter und geprüfter Treibholzslalomfahrer
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