Die Frage ist doch, ob ein Tatzenabdruck per se - also ohne einen JW-Schriftzug oder einen Bezug zu irgendeinem Outdoor-Produkt - überhaupt markenrechtlich schuützbar ist.
Anderes Beispiel: Was ist denn jetzt, wenn die Handarbeitsdamen einen Apfel auf ein Babylätzchen sticken? Kommt dann die Computerfirma und fordert Unterlassung?
KLaus
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Viele Grüße aus Passau
Klaus
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