Einzelnen Beitrag anzeigen
  #39  
Alt 26.10.2009, 20:34
Bäriger
Gast
 
Beiträge: n/a


Achsabstand

Zitat:
Zitat von roehrig Beitrag anzeigen
Das kommt auf die Typisierung/ABE an !!! Ist hier vom Hersteller für z.B. variable Bauten ein Achsabstand von - bis eingetragen worden, kann man die Achse versetzen. Ist dies nicht der Fall, muß eine Vollabnahme gemacht werden. Diese wird eigentlich nur mit Freigabe der Komponentenhersteller erfolgen. Also wird Harbeck bestimmt eine Typisierung mit einem Achsabstand von - bis haben und Ellebi nicht !!! Der Fzg.Brief oder heute die Zulassungsbescheinigung ist NICHT das Dokument, welches alle Angaben der Typisierung erhält !!!!! Also: Die Aufbauten (in diesem Fall der Windenstand) werden i.d.R. nicht in den Typisierungen erwähnt. Den Windenstand und Buganschlag einige cm nach hinten (und damit das Gewicht des Bootes), und schon passt es.
Hallo Manuel,

bin ja kein Fahrzeugbauer, kenne mich eher mit Holz aus,

Aber was soll das denn für ein Achsabstand sein, von wo bis wo ?

Vielen Dank für die Aufklärung !

Wolfgang
Mit Zitat antworten