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Alt 27.10.2009, 17:11
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Aladin Aladin ist offline
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Zitat von KlausB Beitrag anzeigen
Wie man nur auf die Idee kommen kann, Kleingewerbetreibende abzumahnen...

Klaus
Ist doch ganz einfach...
Es dürfte leichter verdientes Geld sein als wenn man einen großen Hersteller abmahnt.
Die meisten die ein Kleingewerbe betreiben machen dies doch nur um ein paar Euros zu verdienen oder eben mit dem Hobby ein paar Euros zu verdienen. Das sind leichte Opfer für einen Abmahnwütigen Anwalt da diese Kleingewerbetreibenden oft wohl auch nicht das Geld für einen langwierigen Rechtstreit übrig haben. Da wird dann halt mal lieber der eine Betrag gezahlt und klein beigegeben als sich auf einen Rechtstreit einzulassen der unter Umständen mehr kostet als man in X Jahren mit dem Kleingewerbe verdient. Ich kann mir in diesem Fall nicht Vorstellen das die "Hobbystickerinen" (nicht abwertend gemeint!!!) auch nur annähernd an die Freigrenze für ein Kleingewerbe rankommen...

Mir wurde mal geraten folgenden Text im Impressum zu veröffentlichen:

Zitat:
Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt!
Sollte irgendwelcher Inhalt oder die designtechnische Gestaltung einzelner Seiten oder Teile dieses Onlineportals fremde Rechte Dritter oder gesetzliche Bestimmungen verletzen oder anderweitig in irgendeiner Form wettbewerbsrechtliche Probleme hervorbringen, so bitten wir unter Berufung auf § 8 Abs. 4 UWG, um eine angemessene, ausreichend erläuternde und schnelle Nachricht ohne Kostennote.
Wir garantieren, dass die zu Recht beanstandeten Passagen oder Teile dieser Webseiten in angemessener Frist entfernt bzw. den rechtlichen Vorgaben umfänglich angepasst werden, ohne dass von Ihrer Seite die Einschaltung eines Rechtsbeistandes erforderlich ist.
Die Einschaltung eines Anwaltes, zur für den Diensteanbieter kostenpflichtigen Abmahnung, entspricht nicht dessen wirklichen oder mutmaßlichen Willen und würde damit einen Verstoss gegen § 13 Abs. 5 UWG, wegen der Verfolgung sachfremder Ziele als beherrschendes Motiv der Verfahrenseinleitung, insbesondere einer Kostenerzielungsabsicht als eigentliche Triebfeder, sowie einen Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht darstellen.
Ich hab keine Ahnung um welche Paragrafen es sich hier handelt, aber es klingt für mich nicht schlecht

Gruß Carsten
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