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Zitat von chrischris
Meine Frage wäre, brauche ich zum Bootsanmelden die CE-Konformitätserklärung vom Motor? Die Zulassungsbehörde hat diese verlangt und mein Händler meinte der Kaufvertrag genüge.
Jetzt ein paar zusätzliche Fragen dazu:
Gibt es einen Typenschein für Motoren?
Gibt es die CE-Konformitätserklärung auch für gebrauchte Motoren?
Kann die CE-Konformitätserklärung als Zweitschrift auch nachträglich angefertigt werden?
Danke für Eure Hilfe.
chris
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Hier die Zulassungsformalitäten in Bayern beim WSA Regensburg:
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Für das neuen Boot, oder wenn nach 1998 gebaut und neu in Verkehr gebracht wird, benötigst Du die EU-Konformitätserklärung (je nach Werft im Handbuch oder separat). Für den Motor reicht auch wenn neu , alleine die Kaufrechnung bzw. Kaufvertrag. Einen amtlichen Typenschein gibt es in D nicht, aber in der Recchnung muß der Motor ausreichend spezifiziert werden. Weitere wichtige Details stehen auf dem Typenschild am Motor. Eine EU-Konformitätserklärung kannst Du schon anforder, die bekommst Du aber hier nur vom Importeur für D. Auf einigen Fabrikaten sind auch die EC-Herstellplaketten an oder im Motor angebracht.