Thema: CE-Motor
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Alt 09.11.2009, 21:39
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DieterM DieterM ist offline
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Boot Infos

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Zitat von chrischris Beitrag anzeigen
Meine Frage wäre, brauche ich zum Bootsanmelden die CE-Konformitätserklärung vom Motor? Die Zulassungsbehörde hat diese verlangt und mein Händler meinte der Kaufvertrag genüge.

Jetzt ein paar zusätzliche Fragen dazu:

Gibt es einen Typenschein für Motoren?
Gibt es die CE-Konformitätserklärung auch für gebrauchte Motoren?
Kann die CE-Konformitätserklärung als Zweitschrift auch nachträglich angefertigt werden?

Danke für Eure Hilfe.

chris
Hier die Zulassungsformalitäten in Bayern beim WSA Regensburg: Um Links zu sehen, bitte registrieren

Für das neuen Boot, oder wenn nach 1998 gebaut und neu in Verkehr gebracht wird, benötigst Du die EU-Konformitätserklärung (je nach Werft im Handbuch oder separat). Für den Motor reicht auch wenn neu , alleine die Kaufrechnung bzw. Kaufvertrag. Einen amtlichen Typenschein gibt es in D nicht, aber in der Recchnung muß der Motor ausreichend spezifiziert werden. Weitere wichtige Details stehen auf dem Typenschild am Motor. Eine EU-Konformitätserklärung kannst Du schon anforder, die bekommst Du aber hier nur vom Importeur für D. Auf einigen Fabrikaten sind auch die EC-Herstellplaketten an oder im Motor angebracht.

Geändert von DieterM (09.11.2009 um 21:58 Uhr)
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