Thema: CE-Motor
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Alt 10.11.2009, 21:34
Cavalaire Cavalaire ist offline
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Boot Infos

Hi, ich kann Dir aus eigener Erfahrung berichten, dass für die Registrierung eines Bootes mit AB nur eine CE-Erklärung für das Boot selbst notwendig ist. Das hat mit meinem 3 Jahre alten Suzuki schon mehrmals geklappt, letztmals vor 3 Monaten an einem fabrikneuen Schlauchi.
Meine Vermutung ist, dass die Erklärungen für die gängigen Serienmotoren von Amts wegen bekannt sind.

Für meinen Mercury AB hab ich mal beim Hersteller nachgefragt, ob mir eine CE-Erklärung zusätzlich zu dem allgemeinen Druck im Handbuch (ohne Motornummer!) zugeschickt werden kann. Man kann ja nie wissen. Mir wurde gesagt, dass es nichts anderes gibt.
Es muss also einen Unterschied in den Vorschriften zwischen Boot und Motor geben. Beim Boot geht nichts ohne die Bescheinigung, und zwar eine mit entsprechender Rumpfnummer!
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Jörg von der Cavalaire
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