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Alt 28.11.2009, 13:04
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roehrig roehrig ist offline
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Ärgerlich ärgerlich.....

Zitat:
habe von einem netten Rechtsanwalt eine Abmahnung erhalten.
Über das Schreiben habe ich mir doch mal wieder Gedanken gemacht wie eine ganze Berufsschicht in unserer Gesellschaft sich beim kleinen Bürger bereichert.
Wie tief muss ein Rechtsanwalt in seiner Berufsehre sinken oder vielleicht kann er auch nicht mehr weiter sinken, sich mit solcher Kleinigkeit zu profilieren.
Jetzt stellt sich mir die Frage, was eine "Abmahnung" eines Freiberuflers denn für eine rechtliche Bewandniss hat. Ist es rechtlich so viel wert, wie das Papier auf dem es gedruckt ist ???

Mit Musik zu handeln ohne die entsprechenden Abschöpfungen zu bedienen ist ein Straftatbestand. Für Straftaten ist der Staatsanwalt zuständig. Alles was nicht von dort kommt hat für mich den faden Beigeschmack der (Straftat) Erpressung. Jenachdem was in dieser "Abmahnung" drinnsteht und mit was dort gedroht wird würde ich mir überlegen den Spieß herumzudrehen. Denn Erpressung ist kein Kavaliersdelikt. Wenn Dein minderjähriger Sohn aus Unwissenheit im kleinen Rahmen sich an einer Volkskrankheit angesteckt hat (Tauschbörsen) wird das sicherlich mit einem "blauen Auge" abgehen. Sieht bei einigen GB und im großen Rahmen sicherlich anders aus. Ich hoffe für Euch, daß Euer Anwalt Euch richtig berät.

Vielleicht kannst Du Dir ja beim Klaus mal ne "zweite Meinung" einholen. Ich würd mal freundlich per PN anfragen.

Viel Glück !!!
__________________
Manuel
LK Göttingen, Südniedersachsen


Erstens: ...es kommt anders...und zweitens: Als man denkt !
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