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Alt 28.11.2009, 15:18
rotbart
Gast
 
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Auch die Tatsache ein Video mit "kommerzieller" Musik - sagen wir mal als Beispiel "Yellow Submarine" zu unterlegen KANN eine Abmahnung bedingen, nämlich dann, wenn man dies öffentlich zur Aufführung bringt.

Öffentlich bedeutet in diesem Zusammenhang nicht nur im Kino/TV oder einer Gastwirtschaft, sondern auch im Internet. Öffentlich damit einen Gelderwerb anzustreben.
Es gibt Agenturen die nichts anderes machen als alle Medien zu durchforsten nach Copyrightproblemen.

und You Tube, Flicr etc. aber auch dieses Forum IST öffentlich, dies hat der alte Betreiber der (komischer Weise hier nicht mehr postet - warum eigentlich ?) schon vor längerer Zeit mal geschrieben.

Eine Vorführung zu Hause im Kreis von Bekannten und Freunden ist NICHT öffentlich, da dürfen auch die Pilzköpfe das Video untermalen. So einfach ist die Sache im Grunde !

Nicht nur Berny, sondern ich auch haben schon öfter auf das Problem hingewiesen und ich habe auch der Löschung meiner Buchkritik (Günter's Buch versus xyz Buch) zugestimmt obwohl dies NICHT dagegen verstoßen hat um damals dem Forum einen Rechtstreit zu ersparen - der allerdings gewonnen worden wäre

Leider wurden meine Kommentare ja durch Nebenkriegsschauplätze immer abgewiegelt, nun kommt die erste Quittung !!

Ich kann nur nochmals WARNEN, die dt Copyrightgesetze ernst zu nehmen und die allgemein anerkannten Regeln für Zitate einzuhalten, wie ich dies ja auch schon beim neuen Betreiber und seinem eigenen Beitrag moniert habe.

Durch die Probleme mit Google Books und den Differenzen zwischen den regeln D und im Ausland wird dies noch zunehmen, da eben NOCH Geld damit zu verdiehnen ist.

Und es ist auch nicht unehrenhaft für einen Anwalt, denn dieser handelt (offiziell) immer nur im Auftrag eines Mandanten, das mag moralisch ein Problem sein, aber nicht juristisch !!

Ein Mahner in der Wüste
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