Als Erklärung steht noch:
1) Boote für privaten Gebrauch
2) Beiboote von Charterbooten
Insoferne Interessant, weil viele andere unter den FB2bis4 angegebenen Möglichkeiten nicht zutreffen.
Endlich offiziell, sogesehen gibt es eigentlich kein wirkliches Argument mehr, diesen FB1 nicht zu machen bzw auf andere dubiose und in Grauzonen liegenden Patente auszuweichen.
Ich denke, dass auch die oft sehr mühsame und langweilige Diskussion in diesem Forum ein wenig dazu beigetragen hat
Also Danke an alle, die aktiv daran teilgenommen haben