Einzelnen Beitrag anzeigen
  #5  
Alt 10.02.2010, 17:00
Benutzerbild von DieterM
DieterM DieterM ist offline
In Memoriam
Treuesterne:
 
Registriert seit: 29.08.2003
Beiträge: 14.885
abgegebene "Danke": 0

Boot Infos

Hallo Fritz,

willkommen hier in unserem deutsch-österreichischen FORUM!

Als Österreicher muß Du Dein Eigentum in HR zusammen mit einer Haftversicherung und einem Küstenführerschein nachweisen können, sonst bekommst Du in Deinem Urlaubsgebiet keine Jahresvignette für die HR-Küstengewässer von dem zuständigen Hafenamt.

Die Zulassung in A erfolgt bei dem für Deinen Wohnsitz zuständigen Amt mit einer Abnahme von Motor, Boot und erforderliche Sicherheitsausrüstung.

Erstaunlich für mich ist, Du kaufst in Österreich ein gebrauchtes Boot ohne österr. Zulassung des Vorbesitzers, die es nur zu überschreiben gilt? Kommt das Boot aus dem Ausland, dann darfst Du alle Dokumente von Boot und Motor mit dem Kaufvertrag vorlegen und mußt eine komplette neue Zulassung durchführen, die wesentlich aufwendiger ist und auch entsprechend kosten dürfte, dazu gehört auch eine Probefahrt mit dem abnehmenden Beamten. Aber das werden Dir hier, wie Klaus schon erwähnte, die österr. Freunde schon sagen.

Ansonsten einen guten Kauf wenn alles techn. i.O. ist!
Mit Zitat antworten