Zitat:
Zitat von el greco
Übrigen ist das Abhören von Funk grundsätzlich wegen des Fernmeldegeheimnisses untersagt. Auch Lizenzinhaber dürfen nicht aus Neugier "abhören", Deshalb ist das benutzen von Scannern nicht zugelassen.
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Hallo,
grundsätzlich stimmt das natürlich. Nur bei Anrufen an alle Seefunkstellen (wie Wetternachrichten) ist das Abhören selbstverständlich gewollt.