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Alt 24.02.2010, 06:35
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Zitat von el greco Beitrag anzeigen
Übrigen ist das Abhören von Funk grundsätzlich wegen des Fernmeldegeheimnisses untersagt. Auch Lizenzinhaber dürfen nicht aus Neugier "abhören", Deshalb ist das benutzen von Scannern nicht zugelassen.
Hallo,

grundsätzlich stimmt das natürlich. Nur bei Anrufen an alle Seefunkstellen (wie Wetternachrichten) ist das Abhören selbstverständlich gewollt.
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Viele Grüße vom Bodensee
Tom


Freiwilliger Seenotdienst e.V. (Bodensee)
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