Meines Wissens ist bei Verkäufen innerhalb der EU keine besonderen Maßnahmen erforderlich. Selbst abmeldungen sollen gehen. Ein Bekannter hat seinen BMW nach Dänemark verkauft. Der neue Eigentümer hat in Dänemark mit den Zulassungsbescheinigungen Teil I und II umgemeldet und das dortige Amt hat dieses der deutschen Zulassungsstelle mitgeteilt.
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Manuel
LK Göttingen, Südniedersachsen
Erstens: ...es kommt anders...und zweitens: Als man denkt !
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