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Zitat von DieterM
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Hallo Dieter,
danke für Deinen Link zu ELWIS, aber gerade dort steht bei der Begriffsbestimmung in §1 Abs.2 b) daß Wasserfahrzeuge, die nur mit Muskelkraft fortbewegt werden können, keine Kleinfahrzeuge im Sinne des Gesetzes sind.
Desweiteren habe ich vor einiger Zeit vom WSA Aschaffenburg auf meine Nachfrage mitgeteilt bekommen daß die früher bestehende Kennzeichnungspflicht für meine Faltboote bei Fahrten auf Bundeswasserstraßen seit einigen Jahren aufgehoben sei, was sich ja nun auch mit dem Gesetzestext deckt.
Das macht die ganze Sache mit dem "Ruderkahn", sofern der nicht doch über 2,21 Kw motorisiert war, für mich unverständlich.
Daneben, auf Deine Aussage bezogen, kenne ich keine Verordnung die festlegt daß auf solchen Gewässern das Mitführen einer Rettungsweste vorgeschrieben ist. (Nicht daß ich den Sinn von Rettungswesten in Frage stelle, ich selbst fahre nie "ohne").
Vielleicht kannst Du mich ja über diese Verordnung aufklären.
Grüße
Harald