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Alt 24.03.2010, 19:19
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Zitat:
Zitat von dievoggis Beitrag anzeigen
Servus Helmut

Auszug aus den Kaskobedingungen von Gallion:
Zitat:
4.14

Schäden durch Diebstahl von
Außenbordmotoren sind nur versichert, sofern diese mit einer vom
VDS geprüften Außenbordmotor-Sicherung angeschlossen sind

Ist so.

Gruß Peter
Hallo Peter,

genau deshalb hatte ich Gallion per E-Mail am 16.03.10 angeschrieben:

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihr Angebot zu meiner u. a. Nachfrage.

Ich bitte Sie mir vor Vertagsabschluß folgende Frage noch zu beantworten:

Mein Außenborder ist mit 4 Schrauben durch den Heckspiegel verbolzt.

In den Versicherungsbedingungen BEDINGUNGEN FÜR DIE SPORTBOOT-KASKOVERSICHERUNG, Einschränkung der Haftung, 4.14 heißt es:
"Schäden durch Diebstahl von Außenbordmotoren sind nur versichert, sofern diese mit einer vom VDS geprüften Außenbordmotor-Sicherung angeschlossen sind;"

Gilt dies auch für den verbolzten Motor und wenn ja, wo bekommt man so ein Schloß? Wie weise ich das Schloß gegenüber der Versicherung nach?

Vielen Dank für Ihr Bemühen.


Hierauf erhielt ich die Antwort siehe Beitrag 38

Somit wäre mein AB versichert.

Sollte es zum Vertragsschluß kommen, sende ich der Versicherung Bilder vom verbolzten AB und dann sollen diese mir das ganze nochmals schriftlich geben.
__________________
Gruß Michael

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