Einzelnen Beitrag anzeigen
  #30  
Alt 24.03.2010, 21:04
Benutzerbild von KlausB
KlausB KlausB ist offline
Wieder zerlegbar unterweg
Treuesterne:
 
Registriert seit: 27.02.2006
Beiträge: 3.916
abgegebene "Danke": 0

Boot Infos

Huch, habe jetzt nochmal im Kanuforum nachgeforscht, und da folgendes gefunden:

Um Links zu sehen, bitte registrieren

siehe dort Beitrag 2, mit folgendem Link:

Um Links zu sehen, bitte registrieren

siehe dort § 2.02

Nach dieser zuletzt 2008 geänderten Vorschrift muss alles ausser einem Surfbrett - also auch ein Paddelboot - gekennzeichnet sein...

Zitat:
§ 2.02 Kennzeichen der Kleinfahrzeuge
1.Soweit Kleinfahrzeuge nicht auf Grund besonderer Bestimmungen ein amtliches oder amtlich anerkanntes Kennzeichen führen, sind sie, mit Ausnahme der Segelsurfbretter, wie folgt dauerhaft zu kennzeichnen:
a)mit ihrem Namen oder ihrer Devise.
Der Name ist auf beiden Außenseiten des Kleinfahrzeugs in gut lesbaren mindestens 10 cm hohen lateinischen Schriftzeichen anzubringen, in Ermangelung eines Namens für das Kleinfahrzeug ist der Name der Organisation, der es angehört, oder deren gebräuchliche Abkürzung, erforderlichenfalls mit einer Nummer dahinter, anzugeben. Die Schriftzeichen müssen in heller Farbe auf dunklem Grund oder in dunkler Farbe auf hellem Grund angebracht sein.
b)mit dem Namen und der Anschrift ihres Eigentümers.
Der Name und die Anschrift des Eigentümers sind an der Innen- oder Außenseite des Kleinfahrzeugs anzubringen.
2.Beiboote eines Fahrzeugs müssen jedoch an der Innen- oder Außenseite nur ein Kennzeichen tragen, das die Feststellung des Eigentümers gestattet
__________________
Viele Grüße aus Passau

Klaus

Mit Zitat antworten