Die Frage ist, ob hier ein Mangel vorliegt. Das kann man auf die Entfernung schlecht beurteilen. Unter "Wand eingedrückt" kann ich mir nicht richtig was vorstellen.
Wenn es ein Mangel ist (was im gerichtlichen Verfahren sicherlich per Gutachten geklärt werden müsste), wovon ich jetzt mal ausgehe, dann hat der Verkäufer zunächst einmal ein Nachbesserungsrecht. In deinem Fall hat er die Nachbesserung aber endgültig abgelehnt.
Jetzt kannst Du wandeln oder mindern.
Erkundige Dich, ob dein Rechtsschutz den Fall übernimmt, und nimm Dir einen Anwalt. Wenn Du selber keinen guten kennst, frag beim örtlichen Anwaltverein. Die Vorsitzende ist: RAin Bettina Bauer, Am Lustnauer Tor 4, 72074 Tübingen, Tel.: 07071/257888
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Viele Grüße aus Passau
Klaus
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