See:
Solange das Sportboot unter 12 m ist, geht 1 Rundumlicht plus 2 Seitenlicher wobei das Rundumlicht 1m höher sein muss. Vgl. in der BSH-BroschüreSeite 5, Punkt "2. Alternative" dort die erste Möglichkeit (Regel 23 (c) (i) KVR) :
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Binnen:
Bei Sportbooten unter 20m geht auch die Kombination aus zwei Seitenlichtern (gewühnliches Licht) und Rundumlicht (helles Licht) 1m über den Seitenlichtern. Vgl. die Broschüre der Polizei Hamburg (1. Seite ganz links, dort die "oder"-regelung dritter Unterpunkt.
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Ich hatte mir sogar mal die Mühe gemacht, die entsprechenden Vorschriften in den KVR und der Binnenschifffahrtstraßenordnung nachzuvollziehen. Etwas tricky war es, herauszufinden welche Glühlampen zu wählen sind (See: vorgegebene Tragweiten und binnen "gewöhnlich" und "hell". Ergbnis ist, dass bei die Binnentragweiten auch die erforderlichen Tragweiten für Sportboote unter 12m gem. KVR erreichen. Bei allen Lampen reicht die gleiche Wattzahl, das weiße Licht reicht weiter als die abgedunkelten Seitenlichter.
Wichtig ist die Bumusterzulassung für See (BSH-Nummer) und Binnen (Ankersymbol). Die üblicherweise im handel angebotenen Laternen mit BSH-Zulassung für Sportboote unter 12 m haben auch die Binnenzulassung.
Gruß aus der Kulturhauptstadt.
PS.: Bei Booten über 12 m muss auf See das Leuchtmittel gewechselt werden (höhere Tragweite)