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Alt 30.07.2010, 16:05
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DieterM DieterM ist offline
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Boot Infos

[QUOTE=Berny;236025...


Das Boot muß vor einem bestimmten Termin im EU Raum in Verkehr gebracht worden sein, dann braucht man es nicht mehr.
Sobald das Boot nach einem bestimmten Datum im EU-Raum in Verkehr gebracht wird (also nicht das Baujahr ist somit ausschlaggebend, sondern der erste Import, oder Anmeldung oder was auch immer), braucht man diese Konformitätserklärung

Was ich aber trotzdem noch glaube:
Es geht letztlich einfach um eine Kopie dieser Erklärung, das steht ja lediglich die Type bzw Seriennummer drauf, nicht aber die Individuelle Nummer.
Ergo müßte es eine Kopie einer anderen für dieses Boot erstellten Konformitätserklärung tun.[/QUOTE]

Hallo Berny,
nur die EU-Konformitätserklärung wurde ab Fertigungsjahr1998 verbindlich für alle EU-Länder eingeführt und das mit einer Übergangszeit innerhalb der EU. Diese wird immer einzeln für jedes Boot mit der entsprechenden Fertigungsnummer erstellt. Aussteller dieser ist die Werft oder der Generall-Importeur in ein Land.
Bei ZODIAC BOMBARD ist das in Frankreich die Werft fürs Inland, und in D oder A der Importeur dieser Boote.
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