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Alt 19.09.2010, 20:03
boreas10 boreas10 ist offline
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Wow,

danke Euch für die schnellen Antworten. Bin erst einmal sprachlos.
Das grüne habe ich am Anhänger, wurde bereits zugeteilt, jetzt wollen die es in ein schwarzes ändern.

Falls Juristen mitlesen: Nach meiner Auffassung ist Zuteilung eines grünen Kennzeichens ein begünstigender Verwaltungsakt, der erst einmal förmlich wiederrufen werden muß (mit Rechtsbehelfsbelehrung). Lapidares Schreiben: Kein Verwaltungsakt und damit erst einmal nichts (bis auf den Fehler, dass ich mich gemeldet habe, ich dachte es ginge nur um die Länge, die in den Bemerkungen nicht eingetragen wurde).

Ich kann auch mit der Kfz-Steuer (29 EUR pro Jahr) leben, sehe nur nicht ein für den Fehler, den die gemacht haben Gebühren, Kennzeichen etc. zu bezahlen. Im Zweifelsfall werde ich versuchen dieses auf dem Weg der Amtshaftung wieder zu bekommen.

Erst einmal erhält der Sachbearbeiter freundliche drei Seiten, die ich wegen Rechtsberatung nicht veröffentlichen darf. Wie es auch ausgeht: Ich werde auf jeden Fall die Gemeinde auf dem Laufenden halten, wie es weitergeht, da es im Ergebnis Alle mit Sportanhänger (Pferd, Schlauchboot, Festrumpf ...) betrifft.

Nächster Schritt: Ich möchte einen rechtsbehelfsfähigen Verwaltungsakt zur Rücknahme des "Grünen".

Vorbesitzer: Hänger war abgemeldet und ich hatte den Schein. Leider ist der Scan undeutlich, aber aus meinem Schein, äh. Zulassungsbescheinigung geht auch nicht hervor ob grün oder schwarz.

Grüße Stefan
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