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Alt 22.09.2010, 14:48
boreas10 boreas10 ist offline
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Aus grün wird schwarz

Hallo an Alle,

nun wohl der letzte Akt des Theaters: Heute morgen im Beisein eines Mitarbeiters der Zulassungsstelle schwarz über grün gedruckt. Damit entgehe ich zumindest der Diskussion, was zur Bootsausrüstung gehört und was nicht. Mit 13 € Versicherung (die ich eh hätte) und 29 € Steuer kann ich leben.
Die Antwort des großen gelben Vereins ist etwas unbefriedigend:

"das Problem Ihres Falles ist es, das weder die Fahrzeugzulassungsverordnung diesen Fall geregelt hat, noch dass es hierzu vergleichbare Grundsatzentscheidungen der Verwaltungsgerichte gibt.

Von daher bleibt nur die Möglichkeit, einen Musterprozeß mit unsicherem Ausgang zu führen oder eine vermittelnde Praxislösung zu suchen. Diese könnte so aussehen:

Versuchen Sie mit der Zulassungsstelle zu vereinbaren, dass Sie den Hänger beim TÜV vorführen. Wenn der TÜV dann in einem kurzen Gutachten/Stellungnahme bestätigt, dass der Hänger unzweifelhaft den Charakter eines Sportbootanhängers hat, wird die Schlüsselnummer von TÜV/Zulassungsstelle abgeändert und der Hänger fortan als Sportbootanhänger geführt."

Für die Kfz.-Steuer sind nicht die Verwaltungsgerichte, sondern die Finanzgerichte zuständig. Ansonsten fürfen nach meinem Kenntnistand die Zulassungsbehörden die Schlüsselnummern nicht ändern. Also Rechtsauskunft des gelben Vereins für die Füße.

Nach meiner Auffassung ist die Schlüsselung im Fahrzeugschein auch nicht bindend für die Kfz.-Steuer (Grundlagen- und Folgebescheid), sondern die Finanzbehörden entscheiden selbt (meistens, wenn es zu deren Gunsten ausgeht). So gibt es Fälle: Grün und Steuer.

Der ganze Ärger wäre vermeidbar gewesen, wenn das KBA das entsprechende Verzeichnis zumindest als Leseversion in der aktuellen Fassung veröffentlichen würde. Eine entsprechende Petition habe ich zwischenzeitlich dem Deutschen Bundestag eingereicht.

Grüße Stefan
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