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Alt 02.10.2010, 11:26
hobbycaptain
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Zitat von Berny Beitrag anzeigen
Sorry Hermann, man kann den nicht einschränken lassen, sondern das sind 2 verschiedene Patente!
Klingt vielleicht komsich, ist aber so.

Wenn du zB den Seen und Flüsse ohne Wasserstraßen hast, und du willst jetzt das mit Wasserstraßen machen, dann mußt du das Patent komplett neu machen (ist mir passiert)

@Bernhard: Danke für diese Ausführung.
Wie gesagt, trotzdem ist dieser kleiner Unterschied aber erst sei 2009 gültig, vorher gab es keinen amtlichen österreichischen FB.
Auch wenn das immer wieder behauptet wurde, es gab lediglich mal die Zustimmung des BMVIT, dass der MSVÖ Schein mit einem amtlichen gleichzusetzen ist, das heißt aber nicht im Rückschluss, dass dieser auch ein amtlicher (behördlicher) ist.
Der FB1 ist aber ein amtlicher (behördlicher) Schein, ist halt ein feiner aber kleiner Unterschied, letztlich der einzige behördliche Küstenschein von Österreich (Ein Novum, zumal Österreich gar keine Küste hat!)

Wer sich noch erinnern kann, es gab dann noch eine Fahrschule, die sich hier gerichtlich gegen genau diesen Vorwurf, sie stelle keine amtliche und daher wertlose Scheine aus, aber der MSVÖ schon, wehrte und auch gewann.

Und wie auch schon gesagt, in der Praxis ist das relativ egal, zumal es sowieso darauf ankommt, welcher Staat welches Patent anerkennt.
dann solltest Du das Urteil aber mal genauer lesen, Berny

und wer bitte sagt, dass der FB2 oder FB3 nicht genauso ein amtlicher Schein war/ist wie der FB1 ?
Dass der FB1 der einzige "amtliche" Schein ist, halt ich für ein Gerücht. Das ist eben der "amtliche" Schmalspurküstenschein gegenüber den größeren, sonst aber auch schon nix.
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