Also, die Antwort lautet
Zitat:
bei einer Motorisierung bis maximal 4,4 kW (6 PS) reicht ein weißes Rundumlicht aus. Bei mehr als 4,4 kW benötigen Sie die vollständige Beleuchtung (Rot/Grün und Bug Heck).
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D.h. aber Bodenseezulassung + 25PS ==> Geräteträger mit kompletter Beleuchtung
Da ich mal davon ausgehe, dass das urheberrechtlich O.K. ist, hänge auch mal die beiden Info-Dokumnete an, die ich vom LRA Konstanz zu dem Thema bekommen habe.
Tschüss Sven