Hi Thomas,
Zitat:
Zitat von Tommy H.
deshalb brauchst Du aber trotzdem nicht zwangsläufig einen großen Geräteträger am Spiegel zu montieren. Um alle Vorschriften zu erfüllen, reicht ein Rohr, an dem Du eine Zweifarbenleuchte Bb/Stb und einen Meter darüber eine weiße Rundumleuchte montierst. Beide Leuchten mit BSH-Zulassung. Diese Anordnung ist für Boote bis 12 m Länge sogar für Binnen und für See zulässig. Den "Mast" kann man so bauen, dass Du ihn im Boot verstauen kannst und nur bei Bedarf anbaust/einsteckst.
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ja, hast wohl Recht. Das dürfte dann die unter Abschnitt 2 im Merkblatt beschriebene Variante sein (siehe unten). Dafür muss man aber entweder Berufsfischer sein oder sich mächtig vergnügen. Letzteres solle man ja hinbekommen.
Tschüss Sven