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Alt 25.10.2010, 13:31
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Berny Berny ist offline
Berny
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Boot Infos

Vieleicht ergänzend dazu:
In Österreich zählt nur das Eigengewicht und das höchstzulässige Gesamtgewicht.
Letzteres wird entweder vom Hersteller mittels Typenschein bekanntgegeben, oder bei einer Einzelzulassung von Technikern der Landesregierung bestimmt.
(Sie haben dann verschiedene Hilfsmittel, eventuell Dokumente aus anderen Ländern zB Italien oder Deutschland)

Die Aufbauten (Sliprollen usw) sind letztlich nur dann relevant, wenn sie fix mit dem Hänger verbunden sind.
Jegliche Änderung in dieser Richtung muß nämlich dann genehmigt werden.
Wenn diese Teile aber verschraubt sind, kann man sie versetzen, wie man will, da sie nicht fix mit dem Anhänger verbunden sind.

Auch die Länge spielt eine Rolle, es macht also durchaus Sinn, die Lichtleistenverlängerung entsprechend lang zu konzeptionieren, eine nachträgliche Verlängerung müßte theoretisch wieder genehmigt werden.

Und das der gravierende Unterschied zu den Deutschen:
Ein Trailer ist in Österreich kein Trailer, Sportanhänger, Bootsanhänger oder sonst etwas, sondern einfach ein Anhänger.
In Österreich gibt es für den Verwendungszweck keine gesonderte Bestimmung.

Theoretisch kann ich also auf einem Trailer alles mögliche transportieren.

Und wenn ein Techniker der Landesregierung einen Trailer mitsamt dem Boot wiegt, heißt das lediglich, dass er sich vom Gesamtgewicht des Gespanns überzeugen will, eventuell daraus resultierende Werte in die Einzelgenemigung übernimmt, aber nicht mehr und nicht weniger.
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