Vorsicht Sven,
ohne Zulassung des gekauften Bootes auf Deinen Namen (kann auch eine Bodenseezulassung sein) darfst Du das Boot noch nicht auf das Wasser bringen, auch nicht auf dem Rhein der zulassungspflichtig ist, siehe hier
Um Links zu sehen, bitte registrieren
Die österreichische Boots-Zulassung des Vorbesitzers ist verfallen mit dessen Verkauf.