Stop!
Fast alles falsch!
Wenn unser junger Freund auf
privaten Gewässern auch privaten Baggerseen außerhalb Naturschutzgebieten mit seinem Boot ohne oder auch mit E-Motor fahren möchte, bzw. angeln möchte, dann benötigt er unbedingt das Einverständnis des Eigentümers des Gewässers fürs Boot und auch die Angelerlaubnis (mit Anglerschein!). Diese kann auch je nach Ermessen des Eigentümers kostenpflichtig sein.
Dient das Gewässer auch noch der Trinkwasserversorgung, dann ist auch noch die Sonder-Genehmigung der Gemeindeverwaltung dazu erforderlich auf dessen Grund das Gewässer liegt. Dies wird aber der Eigentümer sicher schon wissen ob dann man überhaupt aufs Gewässer darf.
Solche Genehmigungen müssen für jedes private Gewässer einzel eingeholt werden bei den jeweiligen Besitzer bzw. Eigentümern.
Nur so ist absolute Rechtssichereit gegeben. Wer das nicht macht, muß damit rechnen das er wegen Hausfriedensbruch belangt wird und auch die Kosten für eine ev. Gewässerverschmutzung oder andere Schäden tragen muß.