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Alt 01.12.2010, 01:17
Stefanli Stefanli ist offline
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Zitat:
Allerdings hast Du hier mehrfach überlesen, das Du auf einem privaten Gewässer grundsätzlich die Genehmigung des Eigentümers benötigst, und das fürs Angeln als auch zur Bootsbefahrung egal ob mit oder ohne Antrieb. Das hat mit amtlichen Zulassungen nichts zu tun und gilt überall in der BRD.
Hallo Dieter,
ich wiederhole: Die entsprechende Erlaubnis der Eigentümer zum Angeln, auch mit Boot, liegt vor - mir gehts nur darum ob ich bei irgendeinem Amt/Behörde irgendwas anmelden muss oder nicht.

Zitat:
Damit sind Deine Frage beantwortet.
Ja, ich bin mir nur nicht sicher ob das so auch stimmt.

Denn bei allem Respekt vor dem Alter, halte ich diese Aussage für zumindest zweifelhaft.
Zitat:
als auch zur Bootsbefahrung egal ob mit oder ohne Antrieb
Vgl. dazu die Publikationen unter:
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Zitat:
Zitat von www.stmug.bayern.de
Nach dem Bayerischen Wassergesetz (BayWG) darf grundsätzlich jedermann oberirdische Gewässer unter anderem zum Befahren mit kleinen Fahrzeugen ohne eigene Triebkraft ohne behördliche Genehmigung und ohne Zustimmung des Gewässereigentümers oder sonstigen Berechtigten unentgeltlich benutzen (Art. 21 Abs. 1 Satz 1 BayWG)
Vielen Dank für euere Meinungen, ich warte jetzt mal ab ob von der Landesregierung noch ne Antwort kommt... hab ja jetzt erstmal bis zum Frühjahr Zeit ;)
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