Hallo Stefan,
schade das Du nicht den Ort präzisierst, wo Du auf welchem See Dein kleines Schlaucherl bewegen möchtest. So hoffe ich für Dich das Du auf der dafür zuständigen Gemeindestelle, oder dem dafür zuständigen Landratsamt oder ev. auch der Landesregierungsstelle die nötigen Angaben gemacht hast.
Hier kannst Du die entsprechenden Ausnahmen für Boote und Freizeit auch noch nachlesen soweit es Bayern betrifft.
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