Einzelnen Beitrag anzeigen
  #29  
Alt 09.12.2010, 18:58
Benutzerbild von Berny
Berny Berny ist offline
Berny
Treuesterne:
 
Registriert seit: 02.09.2003
Beiträge: 10.300
abgegebene "Danke": 7

Boot Infos

Zitat:
Zitat von Stefan Beitrag anzeigen
Hallo Berny,



zu soetwas würdest Du raten ?

Ich nicht. Meiner Meinung nach ist hier der Hersteller gefragt und nicht der Kunde. Nautikpro hat ja kundenfreundlich reagiert.
Wo lebst du denn?
Wie willst du den sonst deine Ansprüche durchsetzen, wenn nicht über Gericht???
Immerhin hat ja Grand gesagt, das hier kein Garantiefall vorliege, also was willst jetzt machen???

Ich hatte einen ähnlichen Fall bei einem anderen Produkt, ich konnte mich auf ein wenig Taschengeld als Entschädigung einigen, aber eine Durchsetzung meiner Forderungen, auch wenn ich mich im Recht gefühlt hätte, wäre ein Risiko in der oben genannten Höhe gewesen, nicht sicher, dass es nicht zu einem Vergleich kommt, was die Teilung der Kosten bedeutet hätte.
So oder so eine Hasatiererei über 5000,-, wenn das jemand will

Und jetzt beweise mal, dass die Konstruktion nicht passt.
Dazu brauchst ein Gutachten, kostet übrigens wieder Geld, usw usw usw...

Mir gefällt das immer wieder, wenn Leute so realitätsfremd denken.

@Ferdi: du hast es richtig erwähnt, Gewährleistung beim Händler, 6 Monate, Beweispflicht durch den Händler, Möglichkeit der Reparatur.
Garantie über den Hersteller, 2 Jahre, Beweispflicht durch den Kunden, Möglichkeit der Reparatur.
Weder dort noch da ein Anspruch auf irgendeinen Austausch oder Neuware.

Das hatte Rotbart damals schon immer wieder gepredigt, aber einige scheinen das nicht wirklich zu verstehen, was jetzt wo zutrifft.
Mit Zitat antworten