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Alt 10.12.2010, 09:00
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Berny Berny ist offline
Berny
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Boot Infos

Zitat:
Zitat von Stefan Beitrag anzeigen
Wenn Du schon meinst, Deinen Sachverstand hier verspritzen zu müssen,
dann schlage ich vor, dass Du Dich ersteinmal sachkundig machst. Vielleicht fängst Du hier mal an: Um Links zu sehen, bitte registrieren

Mir gefällt es auch immer besser, mit welcher Ahnungslosigkeit gewisse Leute Kompetenz vortäuschen .
Ich zitiere mal nur einen zwei Punkte:
Zitat:
Zitat von Wikipedia
In der Europäischen Union bestimmt die Richtlinie 1999/44/EG Mindeststandards für die Gewährleistung beim gewerblichen Verkauf an private Endverbraucher. Insbesondere darf die Verjährungsfrist zwei Jahre ab Lieferung nicht unterschreiten und innerhalb der ersten sechs Monate muss die Beweislast in der Regel beim Verkäufer liegen
Zitat:
Zitat von Wikipedia
Beim Kauf von Verbrauchsgütern (=beweglichen Sachen) geht das Gesetz (§476 BGB) grundsätzlich davon aus, dass ein Mangel, der sich innerhalb von 6 Monaten zeigt, bereits beim Kauf vorhanden gewesen sein dürfte (Beweislastumkehr), es sei denn, das Gegenteil wäre offensichtlich.
Boot = bewegliche Sache = Beweislastumkehr in den ersten 6 Monaten

@Stefan:
Du hast Recht, das deutsche Recht behandelt die Gewährleistung etwas anders, wie das österreichische, Mea Culpa, das hätte ich beachten müssen (ich dachte, in Zeiten der EU und der EU-Richtlinien (Richtlinie 1999/44/EG )wäre das bereits gleich geregelt, ist aber nicht so...)

@Tom: hast Recht.
letztlich artet das ganze in eine I-Tüpferl Reiterei aus, wie welcher Begriff heißt usw....
Aber man sollte den Leuten auch klar machen, dass Gewährleistungsansprüche nicht immer leicht zu erreichen sind, wenn sich ein Händler querstellt, wirds eben schwer und teuer.
Hier herrscht anscheinend immer die Meinung, man braucht nur husten und schon springen alle.

Um so mehr sollte man immer eine entsprechende Kulanz, die vom Verkäufer angeboten wird, entsprechend honorieren, und nicht immer gleich als selbstverständlich hinnehmen.
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