Thema: Stuttgart 21
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Alt 22.12.2010, 09:33
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Berny Berny ist offline
Berny
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Es ist auf Demos immer etwas vermischt, es gibt kein Gut und Böse, es gibt die Demonstranten, das Feindbild und oft auch die Polizei (die dann meistens zum Feindbild wird).

Wenn die Polizei den Auftrag hat, ein Gelände zuräumen, und die Demonstranten wehren sich dagegen, ist letztlich Eskalation vorprogrammiert.

Aber, und dass muß eben mal gesagt werden, die Demonstranten sind genau in diesem Falle im Unrecht, und wenn sie sich wehren, müssen sie auch damit rechnen, dass Gewalt von der Staatsgewalt angewendet wird.

Warum im Unrecht, wobei man ja für eine gerechte Sache kämpft?
Ob der Auftrag zur Räumung rechtens oder nicht rechtens war, muß nachher mit den rechtlich vorgegebenen Mitteln geklärt werden, aber die Klärung an Ort und Stelle mittels Gewalt ist eben nicht demokratisch und auch nicht rechtens, sondern reine Selbstjustiz durch die Demonstranten.

Und das scheinen manch in der Euphorie für eine Sache zu vergessen, die Medien tun das nötige dazu.

Beispiel Weißrußland:
Die Polizei hat den Auftrag des Staates, Festnahmen durchzuführen, die Demo aufzulösen und auch den Auftrag wenn nötig mit Gewalt durzusetzen.
In diesem Falle ist die Polizei im Recht, auch wenn sich später herausstellt, dass der Auftrag dafür vielleicht nicht rechtens war.
Man darf hier nicht vermischen, dass die Polizei einen Auftrag richtig durchführt, aber der Auftraggeben im Unrecht war.

Wenn also Demonstranten sich gegen eine Auflösung der Demo durch die Polizei wehren, sind sie im Unrecht (weil sie die rechtlichen Möglichkeiten nicht nützen sondern Selbstjustiz begehen), egal ob man dafür sympatisiert oder nicht, und genau in diesem Falle müssen sie auch mit der gewaltsamen Durchsetzung des Auftrags rechnen.

Dann das Thema "Recht auf Demonstration":
Na klar, alles kein Problem, wenn die rechtlichen Vorgaben eingehalten werden.
Und genau hier scheinen wieder viele zu meinen, das Recht auf die Demonstration ist ein Freibrief für alles.
Nein ist es nicht, denn wenn die Demonstration die rechtliche Basis verläßt (zB Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch, Körperverletzung), ist sie keine Demo mehr im Sinne des Erfinders.

Und wenn die Polizei gemäß ihrem Auftrag sagt, "bitte verlassen sie dieses Gelände" und der Demonstrant tut das nicht, verläßt er in dieser Situtaion genau den rechtlichen Spielraum, den er normalerweise hat, mit allen nachfolgenden Konsequenzen, und dann muß er auch damit rechnen, das Gewalt gegen ihn angewendet wird.

Alles also eine Sache der Perspektive.

PS.: ich bin kein Rechtsanwalt und auch kein Verfassungsexperte, oben angeführtes ist also rechtlich nicht bindend...
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