Thema: Stuttgart 21
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Alt 22.12.2010, 10:37
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Berny Berny ist offline
Berny
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Zitat von Kleinandi Beitrag anzeigen
Eine angemeldete friedliche Demo ist nicht Illegal und somit auch nicht durch Gewalt aufzulösen..........
Das ist richtig, wie ich aber schon erwähnte, wenn diese Demo die rechtliche Basis verläßt, kann sie aufgelöst werden.
Genau diese Hintergrundinfos haben wir vermutlich nicht, aber es muß ja einen Auftrag für die Polizei zur Auflösung gegeben haben, und diesen muß ja jemand erteilt haben, und der wiederum wird sich rechtlich abgesichert haben.
Wenn nicht, müssen die Gerichte das klären.

Du als Demonstrant kannst das in dieser Situation oft gar nicht beurteilen, aber sich gehen eine Anordnung der Polizei zu stellen ist rechtlich gesehen genau das schlechteste, was man in dieser Situation machen kann.
Einzig der gewaltlose Widerstand (zB Sitzstreik) ist rechtlich ein akzeptiertes Mittel, aber selbst da räumt man der Polizei mäßige Gewaltanwendung zur Durchsetzung des Auftrages ein.

Welche Bilder sieht man in den Medien?
Meistens die Action, also prügelnde Polizisten, und dagegen stellt man meistens singende Jugendliche oder Pensinisten als Demonstranten.
Was wirklich in dieser Situation der Auslöser für die Gewaltanwendung durch den Polizisten war, scheint in den Medien meistens gar nicht auf.
So wird eben auch die öffentliche Meinung zu manchen Demos manipuliert.
Und, ja, es gibt auch schwarze Schafe bei den Polizisten, die müssen sich dann aber auch für ihre Vergehen vor dem Gericht verantworten und dürfen nicht vom Mob aufgehängt werden....

Übrigens auch ein ganz interessantes Urteil in Deutschland zu diesem Thema:
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Die Videoüberachung diente in erster Linie zur Dokumentation und Erkennung von Gefahren und deren Auslöser, sicherlich nicht zur Überwachung friedlicher Demonstranten.
Es ist auch ein sehr gutes Mittel, Auslöser von Gewalt zu hemmen, weil die erkennen, dass sie gefilmt werden.
Aber auch hier schützt man wieder mal die falschen Leute, und das, weil so manche glauben, sie leben in einem Polizeistaat...
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