Hatte mal bei der Behörde angefragt und heute kam die Antwort:
der fette ist der wichtige Satz !
Sehr geehrter Herr Daniels,
derzeit werden die Gebühren für Frequenzzuteilungen im See- und Binnenschifffahrtsfunk erhoben, die in den letzten Jahren von der Bundesnetzagentur erteilt wurden.
Die Gebühr für eine neue Frequenzzuteilung beträgt 130 €, die Gebühr für eine geänderte Frequenzzuteilung beträgt 60 €.
Entsprechende Gebührenbescheide für den Binnenschifffahrtsfunk werden in den nächsten Wochen verschickt. Die in den Gebührenbescheiden genannten Forderungen werden einmalig erhoben. Neue Gebührenforderungen werden zukünftig nur fällig, wenn neue oder geänderte Frequenzzuteilungen beantragt werden.
Frequenznutzungsbeiträge und EMV-Beiträge (als jährliche Forderungen) für die zurückliegenden Jahre werden nicht mehr erhoben.
Für weitere Auskünfte stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Egon Nordsiek
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Außenstelle Hamburg
Sachsenstraße 12 + 14
20097 Hamburg
Telefon 040/23655-260
Um Links zu sehen, bitte registrieren