Dieter hats eh schon erwähnt, aber lies auch mal hier nach:
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Insbesondere folgender Satz:
Zitat:
§ 4a der Binnenschiffs-Untersuchungsordnung dürfen Sie ein Boot ohne Konformitätserklärung nicht in Betrieb nehmen. Bei Verstößen kann das Boot an die Kette gelegt werden und es drohen empfindliche Bußgelder. Im Schadenfall kann die Versicherung eine Regulierung ablehnen.
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Auch wenn das Tehma in Deutschland eher nachlässig gehandhabt wurde, wird es mittlerweile auch schärfer behandelt.
Es kann also durchaus zu Problemen kommen, wenn man keine gültige CE nachweisen kann!