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Alt 14.03.2011, 16:27
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Frühschwimmer
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Zitat von krigschduwas Beitrag anzeigen
Hallo da draußen,

ist vielleicht ein Versicherungsfachmann unter Euch der mir diesen Passus erklären kann? So wie ich es verstanden habe ist bei einer Allgefahren Deckung alles versichert was nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist. Die Gallion hat unter dem Punkt 4.18 aber Schäden durch Diebstahl ausgeschlossen oder lese ich das falsch? Der Versicherungsvertreter sagte Diebstahl sei versichert. Der Passus beziehe sich nur auf den Trailer. Ich möchte nur sicher gehen und ziehe den Puplikumsjoker.

"4. Einschränkung der Haftung
Der Versicherer leistet keine Entschädigung für:

4.18 Schäden, durch Diebstahl des versicherten Wasserfahrzeuges (auch
des Bootsanhängers, sofern dieser nicht ausdrücklich mitversichert
ist), wenn der Bootsanhänger nicht ausreichend gegen Diebstahl (z.B.
mit einer abgeschlossenen Kupplungssicherung, einer Kette aus gehärtetem
Stahl mit entsprechendem durch den “Verband der Schadenversicherer
e.V.“ (VDS) geprüftem Schloss), gesichert ist; Schäden
durch nicht sachgemäße Verladung oder Befestigung während des
Transportes."

*** Auszug aus den Bedingungen der Gallion ***
Ich bin zwar kein Versicherungsfachmann aber lies das ganze doch mal ohne die Klammern und ersetze das Semikolon, dann ist es verständlich:

Der Versicherer leistet keine Entschädigung für Schäden, durch Diebstahl des versicherten Wasserfahrzeuges, wenn der Bootsanhänger nicht ausreichend gegen Diebstahl gesichert ist.

Der Versicherer leistet keine Entschädigung für Schäden, durch nicht sachgemäße Verladung oder Befestigung während des Transportes."
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Viele Grüße, Peter
____________________________
P.S.: Wer lesen kann ist klar im Vorteil :zwinkern

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