Mathias, lies doch mal unter deinem Link nach:
Zitat:
ACHTUNG
Diese Lampen sind nicht geeignet für Fahrzeuge, bei denen die Glühlampen durch den Bordcomputer überwacht werden. Da die LEDs sehr wenig Strom verbrauchen, meldet das System eine Störung und schaltet gegebenenfalls den Stromkreis ab oder lässt die Lampen flackern. Bei Fahrzeugen ohne Bordcomputer treten keine Probleme auf.
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im Bereich der StVO nicht erlaubt (nur für Showzwecke gedacht)
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Die von Mathias zitierten H3/H7 dürfen nicht im Straßenverkehr verwendet werden.
Allerdings haben AUDI und LEXUS Abblendlicht in einigen Modellen. Die Lampen sind aber sicherlich anders konstruiert, sonst bekämen die nicht die Ausnahmegenehmigung. Und teuer wird´s obendrein sein.
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Viele Grüße,
Thomas
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Derjenige, der am meisten plant, wird vom Zufall am härtesten getroffen...