Zitat:
Zitat von super-groby
D.h. im Klartext, wenn das Boot in Europa offiziell bei einer Behörde angemeldet war, braucht mann die Konformitätserklärung nicht mehr..
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Tja, nur sagt der Beamte der Landesregierung, dass hierorts bekannt ist, dass die Deutschen zB früher Anmeldungen auch ohne CE durchgeführt hätten, ergo nicht sichergestellt ist, dass hier die Überprüfung einer vorhandenen CE durchgeführt wurde.
Wenn das Boot in Österreich angemeldet war, wurde die CE schon überprüft, und dann trifft das genau zu.
Ob dieser Ansatz jetzt rechtlich so falsch ist