Einzelnen Beitrag anzeigen
  #43  
Alt 13.07.2004, 10:26
nordy nordy ist offline
ex-User
Treuesterne:
 
Registriert seit: 08.09.2003
Beiträge: 2.153
abgegebene "Danke": 0


Hallo Joerg,

warum versuchst du nicht über deinen Händler von BMW eine Unbedenklichkeitserklärung für 120kg Dachlast zu bekommen ?

An der Antwort erkennst du sofort, wie knapp die 100 kg von BMW ausgelegt sind.

Wenn die Ingenieure ihre Arbeit gut gemacht haben, sehen sie sicherlich noch Reserven und du kriegst die Erklärung.
Damit gehst du dann zum TÜV und lässt die Eintragung machen.

Wenn sie's dir verweigern, kannst du sicher sein, dass die 100kg schon knapp sind.
Umso leichtsinniger wären dann die 120kg oben drauf und das mit einem Halter, der mit Sicherheit nicht von BMW geprüft und freigegeben wurde.

Es ist natürlich viel besser, auch den Halter aus dem Zubehörprogramm des Fahrzeugherstellers zu kaufen.

Dieser führt nämlich, zumindest bei VW, eine interne Dachlastprüfung an Fahrzeug und Haltern durch, die weit über die Anforderungen der GS-Plakette und der DIN 75302 hinausgeht.

Natürlich wird es schwierig oder fast unmöglich sein, bei den Fahrzeugherstellern für das Boot einen geeigneten Halter im Programm zu finden.

Deshalb würde ich da schon Bantele vertrauen, die ja sicherlich schon häufiger Dachtransporte mit ihrem Halter bei sich oder ihren Kunden durchgeführt haben.
Da müssten eigentlich genug Erfahrungswerte vorliegen.

Was Bantele angeht, bin ich auch der Meinung, dass der Hinweis auf die Dachtransportfähigkeit grundsätzlich i.O. ist.

Allerdings sollte in einem Fall, wo die normale Dachlasthöchstgrenze von 100kg bei Pkw überschritten wird, der Kunde darauf hingewiesen werden, dass es nur mit einer Sondergenehmigung geht, wenn man nicht gerade einen LKW zum Transport einsetzt.

Das nur in die Verantwortung des Käufers zu legen, finde ich nicht richtig.

Gruss Nordy