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Alt 13.07.2004, 11:37
nordy nordy ist offline
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Hallo Reini,

ich finde beide Seiten sollten diese rechtlichen Fragen im Verkaufsgespräch ansprechen.

Wenn ich ein Boot nur oder auch wegen seiner Dachtransportfähigkeit kaufe, dann will doch wissen, ob ich es auf meinem Fahrzeug überhaupt transportieren darf.
Der Kunde hat also allen Anlass, darüber mit dem Händler zu sprechen.
Und der Händler möchte einen zufriedenen Kunden, der sich nicht verkauft hat.
Er wird diesen Punkt normalerweise immer auch von sich aus ansprechen.

Die Händler kennen sich, zumal wenn sie selbst Dachtransporte durchführen, in der Regel auch viel besser in den rechtlichen Fragen als die Kunden aus.
Sie können dem Kunden, der ihm schon sagt, wieviel Dachlast sein Fahrzeug hat,
folglich auch gut beraten.

Dein und auch Rottis Standpunkt läuft doch darauf hinaus:

Der Händler hält sich aus den rechtlichen Fragen ganz raus und berät ihn da nicht.

Wie soll das denn in der Praxis funktionieren ?

Ich als Kunde würde mich angesichts so viel Services umdrehen und den Laden verlassen.

Rein rechtlich betrachtet sind das natürlich Obliegenheiten des Halters, klar.

Aber kein Händler kann sich auf blosse Rechtspositionen zurückziehen.

In wieweit in diesem Fall in ausreichendem Masse Informationen von beiden

Seiten ausgetauscht wurden, wissen wir nicht.


Mir geht es auch nur um die grundsätzlichen Fragen.

Gruss Nordy