Hallo Tom,
jetzt geht's mal wieder um Spitzfindigkeiten ;-)
Naja, ich hatte vor Jahren mal so ein ähnliches Problem.
Hatte auch einen Stellplatz neben dem Wohngebäude, aber einem Nachbarn
hat das wohl nicht so sehr gefallen.
Nach persönlicher Ansprache wurde der Trailer eben nicht mehr abgestellt, sondern auf der Straße geparkt.
Wichtig dabei ist:
- KEIN PARKVERBOT !!!
- Trailer nicht breiter als 2,50 m
- Restfahrbahnbreite nicht unter 2,50 m
- Trailer hat Jahreszulassung
- Trailer wird innerhalb 3 Monaten bewegt (eben mal Brötchen beim Bäcker holen mit Trailer hinten dran)
ist zwar ehrlich gesagt nicht gerade verkehrsförderlich, aber ich hatte keine
Probleme mehr. Sorry ;-)
Ciaoooo
Joachim
Geändert von XJoachimX (09.05.2011 um 23:16 Uhr)
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