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Alt 10.05.2011, 09:31
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KlausB KlausB ist offline
Wieder zerlegbar unterweg
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Boot Infos

Wieder einmal ein Fall, wo sich ein Gericht (zumindest auf den ersten Blick) gegen den gesunden Menschenverstand entscheidet.

Wobei ich es schon verstehen kann, wenn jemand nicht begeistert ist, wenn auf dem Nachbargrundstück das Boot nicht nur gelagert, sondern auch fleißig geschliffen und ausgebessert wird. Und ein 9m-Segelboot hat auf dem Trailer schon eine ganz gute Höhe, das nimmt sogar richtig Licht weg, wenn der andere die Wohnzimmerfenster 4 Meter weiter hat...

Und das Argument, dass sich der Zugezogene nicht beschweren soll - er habe es ja wissen können - zählt dann nicht, wenn er das Haus zum Beispiel im Sommer gekauft hat, als das Boot des Nachbarn im Wasser und der Platz leer war. Und im Oktober stand dann auf einmal ein veralgter Bootsrumpf vor seiner Terrasse und wurde mit Säure entkalkt...

Und offensichtlich handelte es sich ja nicht nur um das schlichte Abstellen, sondern um das Anlegen eines Lagerplatzes, der eine bauliche Änderung, also eine Baugenehmigung erforderte (vielleicht sogar mit Überdachung?).

Hier sieht man wieder einmal, wie schwierig es ist, ohne genauere Kenntnisse des Einzelfalles zu urteilen...
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Viele Grüße aus Passau

Klaus

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