In der Liste mit den Fahrgeschwindigkeiten ist nicht angeführt, dass in Österreich mit einem leichten Anhänger (höchst zulässiges Gesamtgewicht nicht mehr als 750 kg) auch auf Freilandstraßen (nicht nur Autobahnen) 100 km/h gefahren werden darf.
Quelle: § 58 KDV
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Hermann aus Oberösterreich
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