Zitat:
Zitat von ba0150
Wenn die Angaben nicht durch evtl. Rechnungen belegbar sind, sind Deine Angaben an Eides statt ! ... Einen Eid gegenüber Behörden zu brechen, kann ganz-schön ins Auge gehen
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Ja, das stimmt! Dachte halt, dass man noch zusätzlich eine Bestätigung oder ähnliches braucht, da im Falle einer Kontrolle durch die Wasserschutz ja nicht nachgeprüft werden kann, ob man bei der Anmeldung falsche Angaben gemacht hat.